Schnup­per­lehr­lin­ge auf­neh­men – das muss beach­tet werden

Die Schnup­per­leh­re ist ein wesent­li­ches Instru­ment bei der Berufs­ori­en­tie­rung. Denn wäh­rend den Schnup­per­ta­gen sol­len die Jugend­li­chen einen Ein­blick in den Berufs­all­tag bekom­men, was sie wie­der­um bei der Berufs­wahl unter­stüt­zen soll. Eine gute Mög­lich­keit, den Schüler*innen den Fri­seur-Beruf näher­zu­brin­gen und ihr Inter­es­se am Fri­seur-Hand­werk zu wecken.

Damit es wäh­rend der Schnup­per­leh­re kei­ne arbeits­recht­li­chen Pro­ble­me gibt, soll­te man eini­ge Din­ge beachten.

Wel­che Schnup­per­ar­ten gibt es?

Es gibt ver­schie­de­ne Arten, wie die Schnup­per­leh­re gestal­tet wer­den kann:

  • Als Schul­ver­an­stal­tung gemein­sam mit der Schul­klas­se (wird von der Schu­le organisiert)
  • Allein nach indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­rung (wird von den Eltern oder den Jugend­li­chen selbst orga­ni­siert), dies kann ent­we­der wäh­rend der Unter­richts­zeit mit Zustim­mung der Schu­le oder in den Feri­en stattfinden.

Wer darf schnuppern?

Alle Schüler*innen ab der 8. Schul­stu­fe, also ab der 4. Klas­se Mit­tel­schu­le oder Gym­na­si­um. Auch älte­re Schüler*innen von Poly­tech­ni­schen Schu­len, Han­dels­schu­len, Mode­schu­len oder ande­ren Fach­rich­tun­gen dür­fen schnuppern.

Schnupperlehrlinge

Was ist der arbeits­recht­li­che Rahmen?

Ein paar arbeits­recht­li­che Din­ge soll­ten bei einer Schnup­per­leh­re beach­tet werden:

  • Die Schnup­per­ta­ge soll­ten erst nach einer schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung stattfinden.
  • Jugend­li­che haben kei­ne Arbeits­pflicht und dür­fen somit nicht in den Arbeits­pro­zess ein­ge­bun­den wer­den. Außer­dem haben sie kei­ne bin­den­de Arbeits­zeit und auch kei­nen Anspruch auf Bezahlung.
  • Die Rege­lun­gen des Kin­der- und Jugend­li­chen-Beschäf­ti­gungs­ge­set­zes, des Arbeits­neh­mer­schut­zes sowie die arbeits­hy­gie­ni­schen Vor­schrif­ten müs­sen befolgt werden.
  • Eine Schnup­per­leh­re soll­te nicht unmit­tel­bar vor Beginn eines Lehr­ver­hält­nis­ses erfol­gen. Dies kann zu recht­li­chen Kom­pli­ka­tio­nen führen.

Wie sind Schnup­per­lehr­lin­ge versichert?

Wäh­rend der Schnup­per­leh­re sind die Schüler*innen nach dem all­ge­mei­nen Sozi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz unfall­ver­si­chert. Somit müs­sen sie nicht bei der Sozi­al­ver­si­che­rung ange­mel­det wer­den. Sol­len Schä­den durch die Schnup­per­lehr­lin­ge ent­ste­hen, unter­lie­gen die­se dem all­ge­mei­nen Schadenersatzrecht.

Wann und wie lan­ge kann geschnup­pert werden?

Gene­rell wird die Dau­er der Schnup­per­leh­re zwi­schen dem Betrieb und dem Schnup­per­lehr­ling ver­ein­bart. Aller­dings dür­fen die Jugend­li­chen pro Betrieb maxi­mal fünf Tage und zu den regu­lä­ren Unter­richts­zei­ten (nicht mehr als acht Stun­den pro Tag und 40 Stun­den in der Woche) schnuppern.

Ins­ge­samt soll­ten die Schnup­per­ta­ge nicht mehr als 15 Kalen­der­ta­ge pro Jahr übersteigen.

Wer beauf­sich­tigt die Schnupperlehrlinge?

Soll­te kei­ne Lehr­per­son der Schu­le anwe­send sein, soll­te eine geeig­ne­te Auf­sichts­per­son für die Schnup­per­lehr­lin­ge bestimmt wer­den. Dies kann eine geeig­ne­te Arbeits­kraft sein, die die Jugend­li­chen beauf­sich­tigt und betreut. Die­se Per­son soll­te auch die Kon­takt­per­son für Eltern und Schu­le sein und ihnen für Fra­gen sowie Rück­mel­dun­gen zur Ver­fü­gung stehen.

Haare schneiden

Was bringt die Schnup­per­leh­re in mei­nem Betrieb?

Eine Schnup­per­leh­re bie­tet vie­le Vorteile:

  • Das Inter­es­se für eine Lehr­aus­bil­dung im Betrieb kann geweckt werden
  • Mög­li­che Lehr­lin­ge kön­nen so bes­ser ken­nen­ge­lernt werden
  • Die Schnup­per­ta­ge kön­nen den Jugend­li­chen zei­gen, ob ihre Vor­stel­lun­gen vom Fri­seur-Beruf und die Rea­li­tät über­ein­stim­men, ob der Beruf zu ihnen passt und ob der Salon als Aus­bil­dungs­be­trieb in Fra­ge kommt.

Wie kön­nen Schnup­per­ta­ge in mei­nem Salon aussehen?

Zuschau­en, Fra­gen stel­len, Aus­pro­bie­ren – dies ist wäh­rend der Schnup­per­leh­re erlaubt. Außer­dem dür­fen die Schnup­per­lehr­lin­ge unter Auf­sicht ein­fa­che, unge­fähr­li­che Auf­ga­ben wie Haa­re waschen am Modell oder fri­sie­ren über­neh­men. Damit es zu kei­nen Miss­ver­ständ­nis­sen kommt, soll­te man im Vor­hin­ein abklä­ren, was die Schnup­per­lehr­lin­ge erwar­tet. Auch ein Rund­gang durch den Salon ist sinn­voll. Genau­so wie das Aus­pro­bie­ren der ver­wen­de­ten Produkte.

Was ist erlaubt, was nicht? Die­se Check­lis­te gibt den Überblick.

Durch Gesprä­che mit Mitarbeiter*innen oder Lehr­lin­gen kön­nen die Schnup­per­lehr­lin­ge einen guten Ein­blick in den Arbeits­all­tag und die Lehr­lings­aus­bil­dung bekom­men. Am Ende der Schnup­per­ta­ge soll­ten die Schnup­per­lehr­lin­ge ein Feed­back über ihren Ein­druck usw. bekommen.

Abschluss­ge­spräch

Beim Abschluss­ge­spräch soll­ten die Jugend­li­chen ein ehr­li­ches, kon­struk­ti­ves Feed­back bekom­men. Dabei soll­ten unter ande­rem fol­gen­de The­men bespro­chen werden:

  • Wel­chen Ein­druck hin­ter­ließ der Schnupperlehrling?
  • Wirk­te der Schnup­pern­de moti­viert und am Lehr­be­ruf interessiert?
  • Wie wür­den die erbrach­ten Leis­tun­gen beur­teilt werden?
  • Was hat der Schnup­per­lehr­ling beson­ders gut gemacht? Was soll­te er in Zukunft ändern?
  • Eig­net sich der Schnup­per­lehr­ling für den Friseurberuf?
  • Wenn ja, wie sieht die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se aus, um eine Lehr­stel­le zu bekommen?
  • Wenn nein, wel­chen Beruf könn­te er sich noch ansehen?
Friseur Utensilien

Wie fin­de ich Schnupperlehrlinge?

Schnup­per­lehr­lin­ge fin­det man am bes­ten, wenn man die Schu­len in der Umge­bung infor­miert. Auch die Salon-Mitarbeiter*innen sol­len Bescheid wis­sen, dass Schnup­per­lehr­lin­ge auf­ge­nom­men wer­den. Am bes­ten wird über­all dar­auf auf­merk­sam gemacht: Auf der Web­sei­te, in Info­bro­schü­ren, bei Vor­trä­gen in Schu­len, auf Berufs­in­fo­mes­sen oder auf den Social-Media-Pro­fi­len. Pla­ka­te und Fly­er kön­nen zusätz­li­che Unter­stüt­zung bei der Schnup­per­lehr­lings­su­che sein.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über die Schnup­per­leh­re gibt es in die­ser Zusam­men­fas­sung.

WEITERE BEITRÄGE

Schnup­per­lehr­lin­ge auf­neh­men – das muss beach­tet werden

Die Schnup­per­leh­re ist ein wesent­li­ches Instru­ment bei der Berufs­ori­en­tie­rung. Denn wäh­rend den Schnup­per­ta­gen sol­len die Jugend­li­chen einen Ein­blick in den Berufs­all­tag bekom­men, was sie wie­der­um bei der Berufs­wahl unter­stüt­zen soll. Eine gute Mög­lich­keit, den Schüler*innen den Fri­seur-Beruf näher­zu­brin­gen und ihr Inter­es­se am Fri­seur-Hand­werk zu wecken.

Damit es wäh­rend der Schnup­per­leh­re kei­ne arbeits­recht­li­chen Pro­ble­me gibt, soll­te man eini­ge Din­ge beachten.

Wel­che Schnup­per­ar­ten gibt es?

Es gibt ver­schie­de­ne Arten, wie die Schnup­per­leh­re gestal­tet wer­den kann:

  • Als Schul­ver­an­stal­tung gemein­sam mit der Schul­klas­se (wird von der Schu­le organisiert)
  • Allein nach indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­rung (wird von den Eltern oder den Jugend­li­chen selbst orga­ni­siert), dies kann ent­we­der wäh­rend der Unter­richts­zeit mit Zustim­mung der Schu­le oder in den Feri­en stattfinden.

Wer darf schnuppern?

Alle Schüler*innen ab der 8. Schul­stu­fe, also ab der 4. Klas­se Mit­tel­schu­le oder Gym­na­si­um. Auch älte­re Schüler*innen von Poly­tech­ni­schen Schu­len, Han­dels­schu­len, Mode­schu­len oder ande­ren Fach­rich­tun­gen dür­fen schnuppern.

Schnupperlehrlinge

Was ist der arbeits­recht­li­che Rahmen?

Ein paar arbeits­recht­li­che Din­ge soll­ten bei einer Schnup­per­leh­re beach­tet werden:

  • Die Schnup­per­ta­ge soll­ten erst nach einer schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung stattfinden.
  • Jugend­li­che haben kei­ne Arbeits­pflicht und dür­fen somit nicht in den Arbeits­pro­zess ein­ge­bun­den wer­den. Außer­dem haben sie kei­ne bin­den­de Arbeits­zeit und auch kei­nen Anspruch auf Bezahlung.
  • Die Rege­lun­gen des Kin­der- und Jugend­li­chen-Beschäf­ti­gungs­ge­set­zes, des Arbeits­neh­mer­schut­zes sowie die arbeits­hy­gie­ni­schen Vor­schrif­ten müs­sen befolgt werden.
  • Eine Schnup­per­leh­re soll­te nicht unmit­tel­bar vor Beginn eines Lehr­ver­hält­nis­ses erfol­gen. Dies kann zu recht­li­chen Kom­pli­ka­tio­nen führen.

Wie sind Schnup­per­lehr­lin­ge versichert?

Wäh­rend der Schnup­per­leh­re sind die Schüler*innen nach dem all­ge­mei­nen Sozi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz unfall­ver­si­chert. Somit müs­sen sie nicht bei der Sozi­al­ver­si­che­rung ange­mel­det wer­den. Sol­len Schä­den durch die Schnup­per­lehr­lin­ge ent­ste­hen, unter­lie­gen die­se dem all­ge­mei­nen Schadenersatzrecht.

Wann und wie lan­ge kann geschnup­pert werden?

Gene­rell wird die Dau­er der Schnup­per­leh­re zwi­schen dem Betrieb und dem Schnup­per­lehr­ling ver­ein­bart. Aller­dings dür­fen die Jugend­li­chen pro Betrieb maxi­mal fünf Tage und zu den regu­lä­ren Unter­richts­zei­ten (nicht mehr als acht Stun­den pro Tag und 40 Stun­den in der Woche) schnuppern.

Ins­ge­samt soll­ten die Schnup­per­ta­ge nicht mehr als 15 Kalen­der­ta­ge pro Jahr übersteigen.

Haare schneiden

Wer beauf­sich­tigt die Schnupperlehrlinge?

Soll­te kei­ne Lehr­per­son der Schu­le anwe­send sein, soll­te eine geeig­ne­te Auf­sichts­per­son für die Schnup­per­lehr­lin­ge bestimmt wer­den. Dies kann eine geeig­ne­te Arbeits­kraft sein, die die Jugend­li­chen beauf­sich­tigt und betreut. Die­se Per­son soll­te auch die Kon­takt­per­son für Eltern und Schu­le sein und ihnen für Fra­gen sowie Rück­mel­dun­gen zur Ver­fü­gung stehen.

Was bringt die Schnup­per­leh­re in mei­nem Betrieb?

Eine Schnup­per­leh­re bie­tet vie­le Vorteile:

  • Das Inter­es­se für eine Lehr­aus­bil­dung im Betrieb kann geweckt werden
  • Mög­li­che Lehr­lin­ge kön­nen so bes­ser ken­nen­ge­lernt werden
  • Die Schnup­per­ta­ge kön­nen den Jugend­li­chen zei­gen, ob ihre Vor­stel­lun­gen vom Fri­seur-Beruf und die Rea­li­tät über­ein­stim­men, ob der Beruf zu ihnen passt und ob der Salon als Aus­bil­dungs­be­trieb in Fra­ge kommt.

Wie kön­nen Schnup­per­ta­ge in mei­nem Salon aussehen?

Zuschau­en, Fra­gen stel­len, Aus­pro­bie­ren – dies ist wäh­rend der Schnup­per­leh­re erlaubt. Außer­dem dür­fen die Schnup­per­lehr­lin­ge unter Auf­sicht ein­fa­che, unge­fähr­li­che Auf­ga­ben wie Haa­re waschen am Modell oder fri­sie­ren über­neh­men. Damit es zu kei­nen Miss­ver­ständ­nis­sen kommt, soll­te man im Vor­hin­ein abklä­ren, was die Schnup­per­lehr­lin­ge erwar­tet. Auch ein Rund­gang durch den Salon ist sinn­voll. Genau­so wie das Aus­pro­bie­ren der ver­wen­de­ten Produkte.

Was ist erlaubt, was nicht? Die­se Check­lis­te gibt den Überblick.

Durch Gesprä­che mit Mitarbeiter*innen oder Lehr­lin­gen kön­nen die Schnup­per­lehr­lin­ge einen guten Ein­blick in den Arbeits­all­tag und die Lehr­lings­aus­bil­dung bekom­men. Am Ende der Schnup­per­ta­ge soll­ten die Schnup­per­lehr­lin­ge ein Feed­back über ihren Ein­druck usw. bekommen.

Friseur Utensilien

Abschluss­ge­spräch

Beim Abschluss­ge­spräch soll­ten die Jugend­li­chen ein ehr­li­ches, kon­struk­ti­ves Feed­back bekom­men. Dabei soll­ten unter ande­rem fol­gen­de The­men bespro­chen werden:

  • Wel­chen Ein­druck hin­ter­ließ der Schnupperlehrling?
  • Wirk­te der Schnup­pern­de moti­viert und am Lehr­be­ruf interessiert?
  • Wie wür­den die erbrach­ten Leis­tun­gen beur­teilt werden?
  • Was hat der Schnup­per­lehr­ling beson­ders gut gemacht? Was soll­te er in Zukunft ändern?
  • Eig­net sich der Schnup­per­lehr­ling für den Friseurberuf?
  • Wenn ja, wie sieht die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se aus, um eine Lehr­stel­le zu bekommen?
  • Wenn nein, wel­chen Beruf könn­te er sich noch ansehen?

Wie fin­de ich Schnupperlehrlinge?

Schnup­per­lehr­lin­ge fin­det man am bes­ten, wenn man die Schu­len in der Umge­bung infor­miert. Auch die Salon-Mitarbeiter*innen sol­len Bescheid wis­sen, dass Schnup­per­lehr­lin­ge auf­ge­nom­men wer­den. Am bes­ten wird über­all dar­auf auf­merk­sam gemacht: Auf der Web­sei­te, in Info­bro­schü­ren, bei Vor­trä­gen in Schu­len, auf Berufs­in­fo­mes­sen oder auf den Social-Media-Pro­fi­len. Pla­ka­te und Fly­er kön­nen zusätz­li­che Unter­stüt­zung bei der Schnup­per­lehr­lings­su­che sein.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über die Schnup­per­leh­re gibt es in die­ser Zusam­men­fas­sung.

WEITERE BEITRÄGE