Schnupperlehrlinge aufnehmen – das muss beachtet werden
Die Schnupperlehre ist ein wesentliches Instrument bei der Berufsorientierung. Denn während den Schnuppertagen sollen die Jugendlichen einen Einblick in den Berufsalltag bekommen, was sie wiederum bei der Berufswahl unterstützen soll. Eine gute Möglichkeit, den Schüler*innen den Friseur-Beruf näherzubringen und ihr Interesse am Friseur-Handwerk zu wecken.
Damit es während der Schnupperlehre keine arbeitsrechtlichen Probleme gibt, sollte man einige Dinge beachten.
Welche Schnupperarten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten, wie die Schnupperlehre gestaltet werden kann:
- Als Schulveranstaltung gemeinsam mit der Schulklasse (wird von der Schule organisiert)
- Allein nach individueller Vereinbarung (wird von den Eltern oder den Jugendlichen selbst organisiert), dies kann entweder während der Unterrichtszeit mit Zustimmung der Schule oder in den Ferien stattfinden.
Wer darf schnuppern?
Alle Schüler*innen ab der 8. Schulstufe, also ab der 4. Klasse Mittelschule oder Gymnasium. Auch ältere Schüler*innen von Polytechnischen Schulen, Handelsschulen, Modeschulen oder anderen Fachrichtungen dürfen schnuppern.
Was ist der arbeitsrechtliche Rahmen?
Ein paar arbeitsrechtliche Dinge sollten bei einer Schnupperlehre beachtet werden:
- Die Schnuppertage sollten erst nach einer schriftlichen Vereinbarung stattfinden.
- Jugendliche haben keine Arbeitspflicht und dürfen somit nicht in den Arbeitsprozess eingebunden werden. Außerdem haben sie keine bindende Arbeitszeit und auch keinen Anspruch auf Bezahlung.
- Die Regelungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, des Arbeitsnehmerschutzes sowie die arbeitshygienischen Vorschriften müssen befolgt werden.
- Eine Schnupperlehre sollte nicht unmittelbar vor Beginn eines Lehrverhältnisses erfolgen. Dies kann zu rechtlichen Komplikationen führen.
Wie sind Schnupperlehrlinge versichert?
Während der Schnupperlehre sind die Schüler*innen nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz unfallversichert. Somit müssen sie nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Sollen Schäden durch die Schnupperlehrlinge entstehen, unterliegen diese dem allgemeinen Schadenersatzrecht.
Wann und wie lange kann geschnuppert werden?
Generell wird die Dauer der Schnupperlehre zwischen dem Betrieb und dem Schnupperlehrling vereinbart. Allerdings dürfen die Jugendlichen pro Betrieb maximal fünf Tage und zu den regulären Unterrichtszeiten (nicht mehr als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche) schnuppern.
Insgesamt sollten die Schnuppertage nicht mehr als 15 Kalendertage pro Jahr übersteigen.
Wer beaufsichtigt die Schnupperlehrlinge?
Sollte keine Lehrperson der Schule anwesend sein, sollte eine geeignete Aufsichtsperson für die Schnupperlehrlinge bestimmt werden. Dies kann eine geeignete Arbeitskraft sein, die die Jugendlichen beaufsichtigt und betreut. Diese Person sollte auch die Kontaktperson für Eltern und Schule sein und ihnen für Fragen sowie Rückmeldungen zur Verfügung stehen.
Was bringt die Schnupperlehre in meinem Betrieb?
Eine Schnupperlehre bietet viele Vorteile:
- Das Interesse für eine Lehrausbildung im Betrieb kann geweckt werden
- Mögliche Lehrlinge können so besser kennengelernt werden
- Die Schnuppertage können den Jugendlichen zeigen, ob ihre Vorstellungen vom Friseur-Beruf und die Realität übereinstimmen, ob der Beruf zu ihnen passt und ob der Salon als Ausbildungsbetrieb in Frage kommt.
Wie können Schnuppertage in meinem Salon aussehen?
Zuschauen, Fragen stellen, Ausprobieren – dies ist während der Schnupperlehre erlaubt. Außerdem dürfen die Schnupperlehrlinge unter Aufsicht einfache, ungefährliche Aufgaben wie Haare waschen am Modell oder frisieren übernehmen. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sollte man im Vorhinein abklären, was die Schnupperlehrlinge erwartet. Auch ein Rundgang durch den Salon ist sinnvoll. Genauso wie das Ausprobieren der verwendeten Produkte.
Was ist erlaubt, was nicht? Diese Checkliste gibt den Überblick.
Durch Gespräche mit Mitarbeiter*innen oder Lehrlingen können die Schnupperlehrlinge einen guten Einblick in den Arbeitsalltag und die Lehrlingsausbildung bekommen. Am Ende der Schnuppertage sollten die Schnupperlehrlinge ein Feedback über ihren Eindruck usw. bekommen.
Abschlussgespräch
Beim Abschlussgespräch sollten die Jugendlichen ein ehrliches, konstruktives Feedback bekommen. Dabei sollten unter anderem folgende Themen besprochen werden:
- Welchen Eindruck hinterließ der Schnupperlehrling?
- Wirkte der Schnuppernde motiviert und am Lehrberuf interessiert?
- Wie würden die erbrachten Leistungen beurteilt werden?
- Was hat der Schnupperlehrling besonders gut gemacht? Was sollte er in Zukunft ändern?
- Eignet sich der Schnupperlehrling für den Friseurberuf?
- Wenn ja, wie sieht die weitere Vorgehensweise aus, um eine Lehrstelle zu bekommen?
- Wenn nein, welchen Beruf könnte er sich noch ansehen?
Wie finde ich Schnupperlehrlinge?
Schnupperlehrlinge findet man am besten, wenn man die Schulen in der Umgebung informiert. Auch die Salon-Mitarbeiter*innen sollen Bescheid wissen, dass Schnupperlehrlinge aufgenommen werden. Am besten wird überall darauf aufmerksam gemacht: Auf der Webseite, in Infobroschüren, bei Vorträgen in Schulen, auf Berufsinfomessen oder auf den Social-Media-Profilen. Plakate und Flyer können zusätzliche Unterstützung bei der Schnupperlehrlingssuche sein.
Weitere Informationen über die Schnupperlehre gibt es in dieser Zusammenfassung.
WEITERE BEITRÄGE
Schnupperlehrlinge aufnehmen – das muss beachtet werden
Die Schnupperlehre ist ein wesentliches Instrument bei der Berufsorientierung. Denn während den Schnuppertagen sollen die Jugendlichen einen Einblick in den Berufsalltag bekommen, was sie wiederum bei der Berufswahl unterstützen soll. Eine gute Möglichkeit, den Schüler*innen den Friseur-Beruf näherzubringen und ihr Interesse am Friseur-Handwerk zu wecken.
Damit es während der Schnupperlehre keine arbeitsrechtlichen Probleme gibt, sollte man einige Dinge beachten.
Welche Schnupperarten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten, wie die Schnupperlehre gestaltet werden kann:
- Als Schulveranstaltung gemeinsam mit der Schulklasse (wird von der Schule organisiert)
- Allein nach individueller Vereinbarung (wird von den Eltern oder den Jugendlichen selbst organisiert), dies kann entweder während der Unterrichtszeit mit Zustimmung der Schule oder in den Ferien stattfinden.
Wer darf schnuppern?
Alle Schüler*innen ab der 8. Schulstufe, also ab der 4. Klasse Mittelschule oder Gymnasium. Auch ältere Schüler*innen von Polytechnischen Schulen, Handelsschulen, Modeschulen oder anderen Fachrichtungen dürfen schnuppern.
Was ist der arbeitsrechtliche Rahmen?
Ein paar arbeitsrechtliche Dinge sollten bei einer Schnupperlehre beachtet werden:
- Die Schnuppertage sollten erst nach einer schriftlichen Vereinbarung stattfinden.
- Jugendliche haben keine Arbeitspflicht und dürfen somit nicht in den Arbeitsprozess eingebunden werden. Außerdem haben sie keine bindende Arbeitszeit und auch keinen Anspruch auf Bezahlung.
- Die Regelungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, des Arbeitsnehmerschutzes sowie die arbeitshygienischen Vorschriften müssen befolgt werden.
- Eine Schnupperlehre sollte nicht unmittelbar vor Beginn eines Lehrverhältnisses erfolgen. Dies kann zu rechtlichen Komplikationen führen.
Wie sind Schnupperlehrlinge versichert?
Während der Schnupperlehre sind die Schüler*innen nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz unfallversichert. Somit müssen sie nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Sollen Schäden durch die Schnupperlehrlinge entstehen, unterliegen diese dem allgemeinen Schadenersatzrecht.
Wann und wie lange kann geschnuppert werden?
Generell wird die Dauer der Schnupperlehre zwischen dem Betrieb und dem Schnupperlehrling vereinbart. Allerdings dürfen die Jugendlichen pro Betrieb maximal fünf Tage und zu den regulären Unterrichtszeiten (nicht mehr als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche) schnuppern.
Insgesamt sollten die Schnuppertage nicht mehr als 15 Kalendertage pro Jahr übersteigen.
Wer beaufsichtigt die Schnupperlehrlinge?
Sollte keine Lehrperson der Schule anwesend sein, sollte eine geeignete Aufsichtsperson für die Schnupperlehrlinge bestimmt werden. Dies kann eine geeignete Arbeitskraft sein, die die Jugendlichen beaufsichtigt und betreut. Diese Person sollte auch die Kontaktperson für Eltern und Schule sein und ihnen für Fragen sowie Rückmeldungen zur Verfügung stehen.
Was bringt die Schnupperlehre in meinem Betrieb?
Eine Schnupperlehre bietet viele Vorteile:
- Das Interesse für eine Lehrausbildung im Betrieb kann geweckt werden
- Mögliche Lehrlinge können so besser kennengelernt werden
- Die Schnuppertage können den Jugendlichen zeigen, ob ihre Vorstellungen vom Friseur-Beruf und die Realität übereinstimmen, ob der Beruf zu ihnen passt und ob der Salon als Ausbildungsbetrieb in Frage kommt.
Wie können Schnuppertage in meinem Salon aussehen?
Zuschauen, Fragen stellen, Ausprobieren – dies ist während der Schnupperlehre erlaubt. Außerdem dürfen die Schnupperlehrlinge unter Aufsicht einfache, ungefährliche Aufgaben wie Haare waschen am Modell oder frisieren übernehmen. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sollte man im Vorhinein abklären, was die Schnupperlehrlinge erwartet. Auch ein Rundgang durch den Salon ist sinnvoll. Genauso wie das Ausprobieren der verwendeten Produkte.
Was ist erlaubt, was nicht? Diese Checkliste gibt den Überblick.
Durch Gespräche mit Mitarbeiter*innen oder Lehrlingen können die Schnupperlehrlinge einen guten Einblick in den Arbeitsalltag und die Lehrlingsausbildung bekommen. Am Ende der Schnuppertage sollten die Schnupperlehrlinge ein Feedback über ihren Eindruck usw. bekommen.
Abschlussgespräch
Beim Abschlussgespräch sollten die Jugendlichen ein ehrliches, konstruktives Feedback bekommen. Dabei sollten unter anderem folgende Themen besprochen werden:
- Welchen Eindruck hinterließ der Schnupperlehrling?
- Wirkte der Schnuppernde motiviert und am Lehrberuf interessiert?
- Wie würden die erbrachten Leistungen beurteilt werden?
- Was hat der Schnupperlehrling besonders gut gemacht? Was sollte er in Zukunft ändern?
- Eignet sich der Schnupperlehrling für den Friseurberuf?
- Wenn ja, wie sieht die weitere Vorgehensweise aus, um eine Lehrstelle zu bekommen?
- Wenn nein, welchen Beruf könnte er sich noch ansehen?
Wie finde ich Schnupperlehrlinge?
Schnupperlehrlinge findet man am besten, wenn man die Schulen in der Umgebung informiert. Auch die Salon-Mitarbeiter*innen sollen Bescheid wissen, dass Schnupperlehrlinge aufgenommen werden. Am besten wird überall darauf aufmerksam gemacht: Auf der Webseite, in Infobroschüren, bei Vorträgen in Schulen, auf Berufsinfomessen oder auf den Social-Media-Profilen. Plakate und Flyer können zusätzliche Unterstützung bei der Schnupperlehrlingssuche sein.
Weitere Informationen über die Schnupperlehre gibt es in dieser Zusammenfassung.