F: Einkaufszentren die bis 21:00 offen haben
- Friseurdienstleistung ebenfalls möglich? Hat sich aber vielleicht schon durch die 19:00 Uhr Regelung im Handel erübrigt.
A: Der Friseur darf grundsätzlich wenn „erforderlich“ offenhalten, aber die Kunden dürfen nach 20h den Betrieb nicht mehr betreten, da die Ausnahme von § 2 Abs 1 Z 3 nicht Anwendung findet. D.h. die erlaubten und „erforderlichen“ Tätigkeiten nach 20:00 Uhr werden auf Inventur und vergleichbare Arbeiten hinauslaufen müssen.