ALLES RUND UM
DEINE FRISEURLEHRE

Mehr als nur waschen, schnei­den, föhnen.

Fri­seur, Coif­feur oder Sty­list – wenn es um den Fri­seur­be­ruf geht, sind vie­le ver­schie­de­ne Bezeich­nun­gen im Umlauf. Die offi­zi­el­le Bezeich­nung für dei­nen Lehr­be­ruf lau­tet Fri­seu­rIn und Perü­cken­ma­che­rIn (Sty­lis­tIn). Was dich bei die­ser Leh­re erwar­tet, liest du hier.

AUFBAU DER LEHRE

Um als Fri­seu­rIn arbei­ten zu kön­nen, absol­vierst du eine drei­jäh­ri­ge Leh­re. Du besuchst also einer­seits die Berufs­schu­le und arbei­test gleich­zei­tig auch schon in einem Betrieb mit. So bist du von Anfang an ins ech­te Gesche­hen ein­ge­bun­den und kannst das Gelern­te gleich in die Pra­xis einbringen.

Der Unter­richt fin­det an der Lan­des­be­rufs­schu­le Feld­kirch statt. Zur Schu­le musst du dich nicht selbst anmel­den, das über­nimmt dein Lehr­be­trieb für dich. Der Unter­richt star­tet – wie du es aus dei­ner Schul­zeit kennst – nach den Som­mer­fe­ri­en. Du besuchst an einem Tag in der Woche die Schu­le, an den ande­ren arbei­test du in dei­nem Aus­bil­dungs­be­trieb mit. Am Ende dei­ner Aus­bil­dung absol­vierst du die Lehr­ab­schluss­prü­fung, die das Ende dei­ner Lehr­zeit markiert.

Alle Mei­len­stei­ne und Infos über die Fri­seur-Leh­re fin­dest du auf der Sei­te der Wirt­schafts­kam­mer.

Ein Schul­tag pro Woche und ganz viel Praxis.

GEHALT WÄHREND DER FRISEURLEHRE

Für die Fri­seu­re gilt in Öster­reich ein Kol­lek­tiv­ver­trag. Die­ser regelt zum einen Rech­te und Pflich­ten zwi­schen dir und dei­nem Arbeit­ge­ber, dar­über hin­aus aber auch, wie viel du min­des­tens Ver­dienst. Man­che Betrie­be zah­len über Kol­lek­tiv­ver­trag oder beloh­nen beson­ders gute Leis­tun­gen wäh­rend der Lehr­zeit mit einem klei­nen Bonus.
Das ange­ge­be­ne Gehalt ist das Brut­to­ge­halt laut Kol­lek­tiv­ver­trag, davon wer­den noch Steu­ern und Abga­ben abge­zo­gen. Dazu­rech­nen kannst du als Fri­seu­rIn aber noch das Trink­geld, das steu­er­be­freit ist.

1. Lehr­jahr

700 €

2. Lehr­jahr

800 €

3. Lehr­jahr

1.080 €

4. Lehr­jahr

1.180 €

Im Aus­land den eige­nen Hori­zont erweitern.

AUSLANDSPRAKTIKUM ALS FRISEURLEHRLING

Die Mög­lich­keit, mit einem Aus­tausch­pro­gramm die Welt zu erkun­den, gibt es nicht nur für Schü­le­rIn­nen und Stu­die­ren­de. Auch Fach­kräf­te und Lehr­lin­ge kön­nen durch die Tätig­keit im Aus­land den eige­nen Hori­zont erwei­tern – fach­lich, sprach­lich und persönlich.
Als Lehr­ling kannst du mit einem Aus­lands­prak­ti­kum Plus­punk­te für dei­ne Kar­rie­re sam­meln. Ein­rich­tun­gen wie IFA — Inter­na­tio­na­ler Fach­kräf­te­aus­tausch unter­stüt­zen dich dabei, dei­ne Zeit im Aus­land (Euro­pa) zu orga­ni­sie­ren. Dein Lehr­be­trieb kann für die Zeit dei­ner Abwe­sen­heit eine Ent­schä­di­gung bean­tra­gen. Auch du als Lehr­ling kannst dir für dein Aus­lands­prak­ti­kum finan­zi­el­le Unter­stüt­zung holen.

ALLES RUND UM
DEINE FRISEURLEHRE

Mehr als nur waschen, schnei­den, föhnen.

Fri­seur, Coif­feur oder Sty­list – wenn es um den Fri­seur­be­ruf geht, sind vie­le ver­schie­de­ne Bezeich­nun­gen im Umlauf. Die offi­zi­el­le Bezeich­nung für dei­nen Lehr­be­ruf lau­tet Fri­seu­rIn und Perü­cken­ma­che­rIn (Sty­lis­tIn). Was dich bei die­ser Leh­re erwar­tet, liest du hier.

AUFBAU DER LEHRE

… Du besuchst also einer­seits die Berufs­schu­le und arbei­test gleich­zei­tig auch schon in einem Betrieb mit. So bist du von Anfang an ins ech­te Gesche­hen ein­ge­bun­den und kannst das Gelern­te gleich in die Pra­xis einbringen.

Der Unter­richt fin­det an der Lan­des­be­rufs­schu­le Feld­kirch statt. Zur Schu­le musst du dich nicht selbst anmel­den, das über­nimmt dein Lehr­be­trieb für dich. Der Unter­richt star­tet – wie du es aus dei­ner Schul­zeit kennst – nach den Som­mer­fe­ri­en. Du besuchst an einem Tag in der Woche die Schu­le, an den ande­ren arbei­test du in dei­nem Aus­bil­dungs­be­trieb mit. Am Ende dei­ner Aus­bil­dung absol­vierst du die Lehr­ab­schluss­prü­fung, die das Ende dei­ner Lehr­zeit markiert.

Alle Mei­len­stei­ne und Infos über die Fri­seur-Leh­re fin­dest du auf der Sei­te der Wirt­schafts­kam­mer.

Ein Schul­tag pro Woche und ganz viel Praxis.

GEHALT WÄHREND DER FRISEURLEHRE

Die­ser regelt zum einen Rech­te und Pflich­ten zwi­schen dir und dei­nem Arbeit­ge­ber, dar­über hin­aus aber auch, wie viel du min­des­tens Ver­dienst. Man­che Betrie­be zah­len über Kol­lek­tiv­ver­trag oder beloh­nen beson­ders gute Leis­tun­gen wäh­rend der Lehr­zeit mit einem klei­nen Bonus.
Das ange­ge­be­ne Gehalt ist das Brut­to­ge­halt laut Kol­lek­tiv­ver­trag, davon wer­den noch Steu­ern und Abga­ben abge­zo­gen. Dazu­rech­nen kannst du als Fri­seu­rIn aber noch das Trink­geld, das steu­er­be­freit ist.

1. Lehr­jahr
700 €

2. Lehr­jahr
800 €

3. Lehr­jahr
1.080 €

4. Lehr­jahr
1.180 €

Im Aus­land den eige­nen Hori­zont erweitern.

AUSLANDSPRAKTIKUM ALS FRISEURLEHRLING

… gibt es nicht nur für Schü­le­rIn­nen und Stu­die­ren­de. Auch Fach­kräf­te und Lehr­lin­ge kön­nen durch die Tätig­keit im Aus­land den eige­nen Hori­zont erwei­tern – fach­lich, sprach­lich und persönlich.

Als Lehr­ling kannst du mit einem Aus­lands­prak­ti­kum Plus­punk­te für dei­ne Kar­rie­re sam­meln. Ein­rich­tun­gen wie IFA — Inter­na­tio­na­ler Fach­kräf­te­aus­tausch unter­stüt­zen dich dabei, dei­ne Zeit im Aus­land (Euro­pa) zu orga­ni­sie­ren. Dein Lehr­be­trieb kann für die Zeit dei­ner Abwe­sen­heit eine Ent­schä­di­gung bean­tra­gen. Auch du als Lehr­ling kannst dir für dein Aus­lands­prak­ti­kum finan­zi­el­le Unter­stüt­zung holen.