ALLES RUND UM
DEINE FRISEURLEHRE
Mehr als nur waschen, schneiden, föhnen.
Friseur, Coiffeur oder Stylist – wenn es um den Friseurberuf geht, sind viele verschiedene Bezeichnungen im Umlauf. Die offizielle Bezeichnung für deinen Lehrberuf lautet FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn). Was dich bei dieser Lehre erwartet, liest du hier.
AUFBAU DER LEHRE
Um als FriseurIn arbeiten zu können, absolvierst du eine dreijährige Lehre. Du besuchst also einerseits die Berufsschule und arbeitest gleichzeitig auch schon in einem Betrieb mit. So bist du von Anfang an ins echte Geschehen eingebunden und kannst das Gelernte gleich in die Praxis einbringen.
Der Unterricht findet an der Landesberufsschule Feldkirch statt. Zur Schule musst du dich nicht selbst anmelden, das übernimmt dein Lehrbetrieb für dich. Der Unterricht startet – wie du es aus deiner Schulzeit kennst – nach den Sommerferien. Du besuchst an einem Tag in der Woche die Schule, an den anderen arbeitest du in deinem Ausbildungsbetrieb mit. Am Ende deiner Ausbildung absolvierst du die Lehrabschlussprüfung, die das Ende deiner Lehrzeit markiert.
Alle Meilensteine und Infos über die Friseur-Lehre findest du auf der Seite der Wirtschaftskammer.
Ein Schultag pro Woche und ganz viel Praxis.
GEHALT WÄHREND DER FRISEURLEHRE
Für die Friseure gilt in Österreich ein Kollektivvertrag. Dieser regelt zum einen Rechte und Pflichten zwischen dir und deinem Arbeitgeber, darüber hinaus aber auch, wie viel du mindestens Verdienst. Manche Betriebe zahlen über Kollektivvertrag oder belohnen besonders gute Leistungen während der Lehrzeit mit einem kleinen Bonus.
Das angegebene Gehalt ist das Bruttogehalt laut Kollektivvertrag, davon werden noch Steuern und Abgaben abgezogen. Dazurechnen kannst du als FriseurIn aber noch das Trinkgeld, das steuerbefreit ist.
1. Lehrjahr
700 €
2. Lehrjahr
800 €
3. Lehrjahr
1.080 €
4. Lehrjahr
1.180 €
Im Ausland den eigenen Horizont erweitern.
AUSLANDSPRAKTIKUM ALS FRISEURLEHRLING
Die Möglichkeit, mit einem Austauschprogramm die Welt zu erkunden, gibt es nicht nur für SchülerInnen und Studierende. Auch Fachkräfte und Lehrlinge können durch die Tätigkeit im Ausland den eigenen Horizont erweitern – fachlich, sprachlich und persönlich.
Als Lehrling kannst du mit einem Auslandspraktikum Pluspunkte für deine Karriere sammeln. Einrichtungen wie IFA — Internationaler Fachkräfteaustausch unterstützen dich dabei, deine Zeit im Ausland (Europa) zu organisieren. Dein Lehrbetrieb kann für die Zeit deiner Abwesenheit eine Entschädigung beantragen. Auch du als Lehrling kannst dir für dein Auslandspraktikum finanzielle Unterstützung holen.
ALLES RUND UM
DEINE FRISEURLEHRE
Mehr als nur waschen, schneiden, föhnen.
Friseur, Coiffeur oder Stylist – wenn es um den Friseurberuf geht, sind viele verschiedene Bezeichnungen im Umlauf. Die offizielle Bezeichnung für deinen Lehrberuf lautet FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn). Was dich bei dieser Lehre erwartet, liest du hier.
AUFBAU DER LEHRE
… Du besuchst also einerseits die Berufsschule und arbeitest gleichzeitig auch schon in einem Betrieb mit. So bist du von Anfang an ins echte Geschehen eingebunden und kannst das Gelernte gleich in die Praxis einbringen.
Der Unterricht findet an der Landesberufsschule Feldkirch statt. Zur Schule musst du dich nicht selbst anmelden, das übernimmt dein Lehrbetrieb für dich. Der Unterricht startet – wie du es aus deiner Schulzeit kennst – nach den Sommerferien. Du besuchst an einem Tag in der Woche die Schule, an den anderen arbeitest du in deinem Ausbildungsbetrieb mit. Am Ende deiner Ausbildung absolvierst du die Lehrabschlussprüfung, die das Ende deiner Lehrzeit markiert.
Alle Meilensteine und Infos über die Friseur-Lehre findest du auf der Seite der Wirtschaftskammer.
Ein Schultag pro Woche und ganz viel Praxis.
GEHALT WÄHREND DER FRISEURLEHRE
Dieser regelt zum einen Rechte und Pflichten zwischen dir und deinem Arbeitgeber, darüber hinaus aber auch, wie viel du mindestens Verdienst. Manche Betriebe zahlen über Kollektivvertrag oder belohnen besonders gute Leistungen während der Lehrzeit mit einem kleinen Bonus.
Das angegebene Gehalt ist das Bruttogehalt laut Kollektivvertrag, davon werden noch Steuern und Abgaben abgezogen. Dazurechnen kannst du als FriseurIn aber noch das Trinkgeld, das steuerbefreit ist.
1. Lehrjahr
700 €
2. Lehrjahr
800 €
3. Lehrjahr
1.080 €
4. Lehrjahr
1.180 €
Im Ausland den eigenen Horizont erweitern.
AUSLANDSPRAKTIKUM ALS FRISEURLEHRLING
… gibt es nicht nur für SchülerInnen und Studierende. Auch Fachkräfte und Lehrlinge können durch die Tätigkeit im Ausland den eigenen Horizont erweitern – fachlich, sprachlich und persönlich.
Als Lehrling kannst du mit einem Auslandspraktikum Pluspunkte für deine Karriere sammeln. Einrichtungen wie IFA — Internationaler Fachkräfteaustausch unterstützen dich dabei, deine Zeit im Ausland (Europa) zu organisieren. Dein Lehrbetrieb kann für die Zeit deiner Abwesenheit eine Entschädigung beantragen. Auch du als Lehrling kannst dir für dein Auslandspraktikum finanzielle Unterstützung holen.