F: Ein­kaufs­zen­tren die bis 21:00 offen haben

  • Fri­seur­dienst­leis­tung eben­falls mög­lich? Hat sich aber viel­leicht schon durch die 19:00 Uhr Rege­lung im Han­del erübrigt.

A: Der Fri­seur darf grund­sätz­lich wenn „erfor­der­lich“ offen­hal­ten, aber die Kun­den dür­fen nach 20h den Betrieb nicht mehr betre­ten, da die Aus­nah­me von § 2 Abs 1 Z 3 nicht Anwen­dung fin­det. D.h. die erlaub­ten und „erfor­der­li­chen“ Tätig­kei­ten nach 20:00 Uhr wer­den auf Inven­tur und ver­gleich­ba­re Arbei­ten hin­aus­lau­fen müssen.