F: Unsere Mitgliedsbetriebe haben zum Teil bis 20 Uhr offen, können dann Kunden noch heimfahren? Oder ist der Termin so zu legen, dass man rechtzeitig daheim ist? So würde ich es sehen.
A: Grundsätzlich ist der Termin so zu legen, dass der Kunde/die Kundin rechtzeitig vor 20h zu Hause ist. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Zulässigkeit davon abhängig ob gemäß §2 Abs1 Z 3 ein notweniges Grundbedürfnis des täglichen Lebens gedeckt wird, Beispiel diabetischer Fuß bei der Fußpflege oder Heilmassage, Einkauf von Lebensmitteln.